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Subventionen - Für Sie ein Vorteil

Vom Bund werden ab 01.01.2018 Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Prüfungen subventioniert. Die u h c f – school ist eine vom Bund anerkannte Bildungsinstitution. Deshalb kommen Sie bei uns in den Genuss der vollen Beiträge.

Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie die Beiträge beantragen können.

- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
- Werden auch die Prüfungsgebühren der eidgenössischen Prüfung finanziert?
- Ab wann gilt die neue Finanzierung?
- Wo können sie die Beiträge beantragen?



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der Bund Sie finanziell unterstützt, müssen folgende vier Punkte erfüllt werden.
1. Vorbereitungskurs für eine eidgenössische Prüfung besuchen (Liste SBFI)
2. Kursgebühr wurde selber bezahlt
3. die eidgenössische Prüfung wurde absolviert
4. wohnhaft in der Schweiz



Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Sind die vier Kriterien der Voraussetzungen erfüllt, kann der Rückerstattungsbetrag werden. Dieser beträgt 50% der Lehrgangsgebühren.



Werden auch die Prüfungsgebühren der eidgenössischen Prüfung finanziert?
Zu beachten gilt, dass keine Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen beantragt werden können.



Ab wann gilt die neue Finanzierung?
Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und der Vorbereitungslehrgang nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann die finanzielle Unterstützung vom Bund beantragen.



Wo können sie die Beiträge beantragen?
So erhalten Sie Ihren Bundesbeitrag:
1. auf „www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege“ registrieren
2. Rechnungen hochladen
3. Prüfungsverfügung (Aufgebot) hochladen
4. Bund prüft Ihre Angaben, wenn alles erfüllt ist, zahlt er die Beiträge aus
Natürlich unterstützen wir Sie bei der Administration und Beantragung der Subventionen.